Märchenflotte Aladin vor dem Havelschloß in Zehdenick
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»... im Vollbesitz der körperlichen und geistigen Kräfte«

Voraussetzungen für die Charter / Bootscharter / Yachtcharter in Mecklenburg / Brandenburg / Müritz

Die Führerscheinpflicht ist in Deutschland für wesentliche Strecken des einmalig schönen Wasserstraßennetzes aufgehoben. So funktioniert die Charter, Bootscharter, Yachtcharter in Mecklenburg oder Brandenburg und an der Müritz ganz einfach. Genaueres ist unter Führerschein / Charterschein zu erfahren.

Eine gründliche Einweisung in die Handhabung des Bootes und die Vermittlung einiger Revierkenntnisse reichen zum Führen eines Bootes aus.

Der Bootsführer muss volljährig sein, darf keinen Alkohol im Blut haben und sollte im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte sein.







Anregungen und Fragen bitte direkt per Mail an Märchenflotte oder einfach unser Kontaktformular nutzen.
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